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Hans Decruppe
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Herr
Decruppe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Er war Personalrat und Bezirkspersonalratsvorsitzender
und ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di.
Nach seiner Juristenausbildung war Herr Decruppe bis 1991 als
Gewerkschaftssekretär für Rechtsschutzangelegenheiten
im DGB sowie bei der früheren Gewerkschaft Handel, Banken
und Versicherungen (hbv) tätig. |
Sein Tätigkeitsschwerpunkt
liegt inzwischen fast ausschließlich auf dem kollektiven
Arbeitsrecht, d.h. im Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs-
und Mitbestimmungsrecht und damit in der betrieblichen Beratung
und gerichtlichen Vertretung von Betriebs-, Gesamtbetriebs-,
Personal- und Aufsichtsräten.
Langjährige Erfahrung besteht in der Beratung und Unterstützung
von Betriebsräten bei
Betriebsänderungen
betrieblichen
Umstrukturierungen und Outsourcing
Standort-
und Beschäftigungssicherung
Arbeitszeitregelungen
und Kurzarbeit
IT-Einsatz.
Er berät Gewerkschaften bei Verhandlungen über Tarifverträge
und ist tätig als Referent in der Arbeitnehmer/innen-Weiterbildung
und bei Schulungen für Betriebs- und Personalräte.
Herr Decruppe ist Vertragsanwalt der Gewerkschaft ver.di für
Rechtstreitigkeiten
von grundsätzlicher Bedeutung und für
Revisionsverfahren
vor dem Bundesarbeitsgericht.
Herr Decruppe veröffentlicht regelmäßig zu
arbeitsrechtlichen Themen u.a. als Mitautor des wöchentlich
erscheinenden "JURIS PraxisReport Arbeitsrecht“
und Autor des mehrbändigen Kommentars "Tarifverträge
des Einzelhandels in NRW“.
Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Decruppe:
telefonisch:
0221/5696171 (Sekretariat Frau Hamli)
per
eMail: hans.decruppe@ra-decruppe.de
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