Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme mit uns ist für Betriebs-, Gesamtbetriebs-, Konzern- und Personalräte denkbar einfach. Ein Anruf oder ein eMail genügt. Hierfür braucht es keinen Beschluss des Betriebsrats. Es entstehen erst einmal auch keine Kosten.
Am Telefon kann meist sehr schnell geklärt werden, ob es sinnvoll ist, uns als rechtliche Berater oder zur Durchsetzung von Rechten des Betriebsrats hinzuzuziehen.

Sollten wir dann beauftragt werden, ist die Beachtung folgender Hinweise sinnvoll, um eine reibungslose, schnelle und effektive Unterstützung bei

Beschlussverfahren vor dem Arbeits- bzw. Verwaltungsgericht,
rechtlicher Beratung (juristischer Sachverständigentätigkeit gemäß § 80 Abs. 3
und § 111 S. 2 BetrVG), insbesondere bei bevorstehenden Betriebsänderungen,
Einigungsstellenverfahren und
Schulungen/Seminaren usw.

zu gewährleisten.

Büro Köln:

RAe Decruppe & Kollegen
Venloer Str. 44
50672 Köln

Tel.: 0221-5 69 61 60
Fax: 0221-5 69 61 66

kanzlei@ra-decruppe.de


Büro Bergheim:

RAe Decruppe & Kollegen
Lechenicher Str. 23
50126 Bergheim

Tel.: 02271-67 08 72

kanzlei@ra-decruppe.de

 

 

Kooperationspartner der

© 2004-08 RA Decruppe Design Designbüro Lörzer