„BetrVG
– Update“ für Betriebsräte
Die Kanzlei Decruppe & Kollegen führt im Herbst jedes Jahres
Tagesseminare „BetrVG-Update - Aktuelle Rechtsprechung und
Gesetzgebung für Betriebsräte“ durch. Sollten Sie
an einer Einladung interessiert sein, schicken Sie uns bitte eine
kurze Nachricht per eMail.
BR/GBR-Inhouse-Schulungen
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei besteht in der Tätigkeit der
Anwälte als Referenten und Dozenten in der Weiterbildung und
Qualifizierung von Betriebsräten. Hierbei legen wir Wert auf
die Kooperation mit den zuständigen Gewerkschaften bzw. die
Zusammenarbeit mit den entsprechenden gewerkschaftlichen oder gewerkschaftsnahen
Bildungsträgern.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass - in Ergänzung zu den
unverzichtbaren Betriebsräte-grundlagenschulungen und sonstigen
betriebsübergreifenden Seminaren - betriebs- oder unternehmensbezogene
Inhouse-Schulungen in besonderer Weise geeignet sind, den speziellen
Bedürfnissen der einzelnen Betriebsräte nach juristischer
Qualifizierung zu entsprechen.
Wir stehen daher gern für spezielle, auf die Situation des
Betriebes/Unternehmens bezogene - d.h. maßgeschneiderte -
Schulungen/Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zur
Verfügung.
Sollte Interesse an derartigen Schulungen - gleich zu welcher betriebsverfassungsrechtlichen
Problematik - bestehen, würden wir uns über eine Anfrage
- am schnellsten per E-Mail - sehr freuen. Wir werden uns kurzfristig
zwecks inhaltlicher und organisatorischer Abstimmung melden und
ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
|