spezialisiert

Spezialisierung ist heutzutage eine Grundvoraussetzung qualifizierter anwaltlicher Beratung und Vertretung. Die Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen, die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts und die Fortentwicklung der Rechtsprechung erfordern dies. Und jede/r Rechtssuchende/r hat Anspruch auf anwaltliche Kompetenz und Sachkunde.
Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich deshalb spezialisiert auf die Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das bedeutet eine Konzentration auf die Schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht
Kündigungsschutzrecht
Privates und öffentliches Dienstrecht

Wir besitzen besondere Erfahrung und Kompetenz im:

Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht
Tarifrecht

Hinzu kommen die mit Arbeits- und Dienstverhältnissen zusammenhängenden Gebiete des:

EU-Arbeitsrechts und Ausländerrechts
Sozialversicherungsrechts
Strafrechts
Öffentlichen Rechts
Insolvenzrechts und des
allgemeinen Zivilrechts

Spezialisierung heißt für uns zugleich ständige Fortbildung, damit wir stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung beraten können.



 

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