spezialisiert
Spezialisierung ist heutzutage eine Grundvoraussetzung qualifizierter
anwaltlicher Beratung und Vertretung. Die Vielzahl neuer Gesetze
und Gesetzesänderungen, die zunehmende Bedeutung europäischen
Rechts und die Fortentwicklung der Rechtsprechung erfordern dies.
Und jede/r Rechtssuchende/r hat Anspruch auf anwaltliche Kompetenz
und Sachkunde.
Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich deshalb spezialisiert
auf die Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das bedeutet eine Konzentration auf die Schwerpunkte:
Individualarbeitsrecht
Kündigungsschutzrecht
Privates
und öffentliches Dienstrecht
Wir besitzen besondere Erfahrung und Kompetenz im:
Betriebsverfassungsrecht,
Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht
Tarifrecht
Hinzu kommen die mit Arbeits- und Dienstverhältnissen
zusammenhängenden Gebiete des:
EU-Arbeitsrechts
und Ausländerrechts
Sozialversicherungsrechts
Strafrechts
Öffentlichen
Rechts
Insolvenzrechts
und des
allgemeinen
Zivilrechts
Spezialisierung heißt für uns zugleich
ständige Fortbildung, damit wir stets auf dem neuesten Stand
der Gesetzgebung und Rechtsprechung beraten können.
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