Gebühren
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten
sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Soweit für die außergerichtliche anwaltliche Beratung
eine Vergütungsvereinbarung zu treffen ist, erfolgt eine Abrechnung
in unserer Kanzlei grundsätzlich auf der Basis des Streitwerts
der Angelegenheit und den bis zum 30.06.2006 im RVG geregelten Gebühren
bzw. Vergütungssätzen. Danach beträgt die Vergütung
für ein erstes Beratungsgespräch höchsten 190,00
EUR zuzüglich 20,00 EUR Auslagenpauschale und gesetzliche Mehrwertsteuer.
Näheres finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) unter dem Stichwort „Gebühren“.
Zahlungen
Bitte zahlen Sie per Überweisung auf das folgende Konto:
Bankverbindung:
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Stadtsparkasse KöIn
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BLZ: |
370 501 98 |
Konto-Nr.: |
78 912 961 |
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