Gebühren

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Soweit für die außergerichtliche anwaltliche Beratung eine Vergütungsvereinbarung zu treffen ist, erfolgt eine Abrechnung in unserer Kanzlei grundsätzlich auf der Basis des Streitwerts der Angelegenheit und den bis zum 30.06.2006 im RVG geregelten Gebühren bzw. Vergütungssätzen. Danach beträgt die Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch höchsten 190,00 EUR zuzüglich 20,00 EUR Auslagenpauschale und gesetzliche Mehrwertsteuer.

Näheres finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter dem Stichwort „Gebühren“.

Zahlungen

Bitte zahlen Sie per Überweisung auf das folgende Konto:

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